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Winterausrüstung

Im Zeitraum vom 1. November bis 31. März gilt für alle Kraftfahrzeuge, welche Verkehrswege nutzen, dann Winterreifenpflicht, wenn sich auf der Fahrbahn eine zusammenhängende Schnee- oder Eisschicht befindet oder denn, wenn gemäß dem Wetter davon ausgegangen werden kann, dass eine solche Situation während der Befahrung des Verkehrsweges eintritt. Das Verkehrszeichen „Winterausrüstung“ bleibt ebenfalls gültig. Dort, wo das Verkehrszeichen aufgestellt ist, muss das Fahrzeug auch bei guten Wetterverhältnissen mit Winterreifen ausgestattet sein.  

Was bedeutet das Verkehrszeichen „Winterausrüstung“?

Die Verkehrszeichen „Winterausrüstung“ und „Winterausrüstung-Ende“ sind Verkehrszeichen, die Abschnitte von Verkehrswegen kennzeichnen, auf denen Fahrzeuge der Kategorie M und N unter allen klimatischen Bedingungen mit Winterreifen ausgerüstet sein müssen, also nicht nur dann, wenn die Fahrbahn mit einer zusammenhängenden Schnee- oder Eisschicht bedeckt ist oder wegen der Witterungsverhältnisse damit gerechnet werden kann.  

Welche Reifen werden als Winterreifen angesehen

Als Winterreifen gilt ein Reifen, auf dessen Flanke die Kennzeichnung M+S (M-S, M/S, M&S, MS), eventuell das Symbol eines Berggipfels und einer Schneeflocke angeführt ist. Das Reifenprofil muss mindestens 4 mm auf allen Rädern (bei Fahrzeugen von bis zu 3 500 kg), oder mindestens 6 mm auf allen Antriebsrädern (bei Fahrzeugen über 3 500 kg) haben.

Die Verwendung von Spikereifen ist verboten.

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