Nezařazené

Überholverbot auf einigen Autobahnabschnitten

Um eine Kolonnenbildung an Grenzübergängen zu verhindern, wurde auf den Abschnitten der Autobahnen D1, D2, D5, D8 und D11 in Richtung der Grenzübergänge ein Überholverbot für Lkw über 3,5 t erlassen.

Ausgenommen von diesem Verbot sind Nutzfahrzeuge beim:

a) Transport von schnell verderblichen Waren, sofern diese Waren mindestens eine Hälfte des Frachtraumvolumens des Fahrzeuges oder des Gespanns einnehmen bzw. während des Transportes eingenommen haben,

b) Transport von lebenden Tieren,

c) Transport von Kraftstoffen, welche zur kontinuierlichen Versorgung von Tankstellen bestimmt sind.

d) Transport von Postsendungen.

e) Transport von medizinischem und biologischem Material sowie von Medikamenten und von Material für deren Herstellung.

Die Beschränkung (das Überholverbot für Lkw) wurde auf folgenden Autobahnabschnitten erlassen:

  • Autobahn D1 ab km 366,300 rechts (in Richtung Staatsgrenze),
  • Autobahn D2 ab km 35,000 rechts (in Richtung Staatsgrenze),
  • Autobahn D5 ab km 136,300 rechts (in Richtung Staatsgrenze),
  • Autobahn D8 ab km 86,900 rechts (in Richtung Staatsgrenze) sowie ab der Staatsgrenze nach km 88,200 links (in Richtung Prag – wegen Kontrollen der Polizei der Tschechischen Republik),
  • Autobahn D11 ab km 76,650 rechts (in Richtung Staatsgrenze bzw. der Straße I/33).

Wir bitten Sie, sich an die Verkehrsbeschilderungen zu halten und somit für freie Straßen in der Tschechischen Republik sorgen.

Transit.TIR.cz

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