Nezařazené

Ausnahme vom Fahrverbot an Wochenenden und staatlichen Feiertagen in der Tschechischen Republik

Das Verkehrsministerium hat für folgende Fahrzeuge eine Ausnahme vom Fahrverbot auf Autobahnen und Straßen I. Ordnung genehmigt: für Last- und Spezialfahrzeuge sowie für Sonderfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 7,5 t und für Last- und Spezialfahrzeuge sowie für Sonderfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 t samt Anhänger.

Die Ausnahme gilt ab 13. März 2020, 15:00 Uhr, solange der Notstand besteht, längstens jedoch ein Jahr.

Vielen Dank, dass Sie sich auf den tschechischen Straßen rücksichtsvoll verhalten und alle Anweisungen befolgen.

Transit.TIR.cz

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