Nezařazené

Ausnahme von den Regeln der Lenk- und Ruhezeiten – Verordnung 561/2006

Das Verkehrsministerium der Tschechischen Republik hat genehmigt, dass die tschechischen Behörden bei Lkw-Fahrern ab 16.3. über einen Zeitraum von 30 Tagen Abweichungen von den Regeln der Lenk- und Ruhezeiten infolge von unerwarteten Verzögerungen und Wartezeiten – vor allem an den Grenzübergängen – akzeptieren und tolerieren dürfen. Fahrer, welche infolge von Kontrollen an den Grenzübergängen oder aufgrund von anderen Hygienemaßnahmen z. B. bei Kunden infolge der Coronavirusepidemie gezwungen sind, von den feststehenden Regeln abzuweichen, müssen den Grund für die Abweichung spätestens nach Eintreffen am Ort der Pausen- oder Ruhezeit auf dem Ausdruck aus dem Tachografen oder dem Aufzeichnungsbogen vermerken.

Auch wenn eine Ausnahme erlassen wurde, hat die Sicherheit auf den Straßen Priorität. Aus diesem Grund unsere Bitte an Sie – wenn Sie sich müde fühlen, halten Sie an einem Parkplatz und legen Sie eine Ruhepause ein.

!!!!!!! Bitte nicht auf Fahrspuren parken und Ruhepausen einlegen – auch dann nicht, wenn es auf der Straße staut und man nur schwer vorwärtskommt. Blockieren Sie keine Zufahrtsstraßen zu den Grenzübergängen!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Vielen Dank, dass Sie für freie Straßen in der Tschechischen Republik sorgen .