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Genehmigung für die Beförderung überdimensionaler Güter

Die sich auf den tschechischen Straßen bewegenden Fahrzeuge, deren Maße bzw. Gewicht die erlaubten Werte überschreiten, sollten eine Genehmigung für die Beförderung überdimensionaler Güter haben. Die Genehmigung wird vom Verkehrsministerium der Tschechischen Republik ausgestellt. Zusätzlich zur Geldstrafe, die im Fall der ausstehenden Genehmigung droht, setzt sich der Fahrer auch der Gefahr aus, dass die gewählte Strecke für das überdimensionale Fahrzeug ungeeignet ist und dass es in einem Grenzfall auf einem Abschnitt hängen bleibt und für dessen Bergung der Einsatz von Bergungstechnik erforderlich ist.

Wie man die Genehmigung erhalten kann:

Die Genehmigung wird auf bestimmte Zeit ausgestellt und die Behörde legt jene Bedingungen fest, unter denen der überdimensionale Transport stattfinden kann.

Was für die Ausstellung der Genehmigung notwendig ist

  • Genehmigungsantrag bezüglich der Sonderbenutzung, der Folgendes enthalten muss:
    • Zweck, Umfang, Zeit und ggf. Wiederholung der Beförderung
    • Plan des Verlaufes und Zeitplan der Beförderungsstrecke
    • genaue Informationen über die Fahrzeuge
    • Zeichnung der Kontur des Fahrzeuges bzw. des Gespanns mit der Ladung
    • (Details sind § 40 Abs. 2 Verordnung Nr. 104/1997 Slg. zu entnehmen, mit der Regeln des Verkehrs auf Bodenverkehrswegen ausgeführt werden, in Fassung späterer Vorschriften)
  • Auszug aus dem Handelsregister bzw. aus einem anderen Register (der juristischen Person),
  • Gewerbeschein bzw. ein anderer Nachweis der Genehmigung des Gewerbes (gewerbetreibende natürliche Personen).

 Es ist ratsam, dem Antrag auch den Zulassungsschein des Fahrzeuges – Teil II. (Kfz.-Brief) hinzuzufügen

Für die Ausstellung der Genehmigung ist das Einverständnis des Eigentümers (Verwalters) des betreffenden Bodenverkehrsweges und das Einverständnis der Polizei der Tschechischen Republik (im Fall einer Autobahn des Innenministeriums) erforderlich.

Im Fall, dass der Antragssteller das Einverständnis der Straßenverwaltungsbehörde nicht vorlegt, erwirkt sie die Straßenverwaltungsbehörde vom Eigentümer (Verwalter) des Bodenverkehrsweges und von der Polizei der Tschechischen Republik, ggf. vom Innenministerium, selbst.

Im Fall eines erfolglosen Genehmigungsantrages kann gegen den Bescheid Berufung eingelegt werden. Die Berufung wird bei der Verwaltungsbehörde, die den Bescheid erlassen hat, eingelegt, und zwar innerhalb von 15 Tagen vom Zustellungstag des Bescheides.

Preis

Die Gebührenhöhe wird vom Gesetz Nr. 634/2004 Slg., über Verwaltungsgebühren, in Fassung späterer Vorschriften, festgelegt. Der Preis hängt von der Art der Genehmigung ab.

Wie lange dauert die Erledigung?

Sofern es sich um einen einfachen Fall handelt, entscheidet die Straßenverwaltungsbehörde unverzüglich.
In den übrigen Fällen hat sie über den Antrag innerhalb von 30 Tagen nach der Antragstellung, in besonders komplizierten Fällen innerhalb von 60 Tagen zu entscheiden.

Sanktionen

Die Benutzung eines Bodenverkehrswegs für die Beförderung überdimensionaler Güter ohne Genehmigung ist eine Ordnungswidrigkeit, für die eine Geldstrafe bis zu einer Höhe von 500 000 CZK auferlegt werden kann.
Beim Nichterfüllen des Bescheides über die Genehmigung der Sonderbenutzung in Form der überdimensionalen Beförderung kann die Verwaltungsbehörde die erteilte Genehmigung entziehen. Eine weitere Genehmigung kann in diesem Fall frühestens 3 Jahre nach der Entziehung erworben werden

Mehr Informationen:

Abteilung für Bodenverkehrswege
Telefon: +420 225 131 120
E-Mail:
sekretariat.120@mdcr.cz
www:
https://www.mdcr.cz/Zivotni-situace/Pozemni-komunikace/Zvlastni-uzivani-nadmerna-preprava?lang=en-GB

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