Verkehrsregeln

Rettungsgasse

Beim Entstehen eines Staus ist eine Rettungsgasse zwischen dem linken und dem anliegenden Fahrstreifen zu schaffen. Die Fahrzeuge haben im mittleren und rechten Fahrstreifen nach rechts und im schnellsten nach links auszuweichen.

Mobiltelefone

Fahrer dürfen während der Fahrt keine Mobiltelefone oder andere Kommunikationsgeräte in der Hand halten.

Null Toleranz gegenüber Alkohol

In der Tschechischen Republik gilt absolutes Alkoholverbot, dies gilt sowohl für Autofahrer als auch für Radfahrer oder Personen, die auf Tieren unterwegs sind.

Sicherheit auf Bahnübergängen

Der Fahrzeuglenker muss vor einem Bahnübergang

  • vorsichtig sein, sich überzeugen, ob er den Bahnübergang sicher überqueren kann,
  • wenn sein Fahrzeug auf dem Bahnübergang stehen bleibt, dieses von der Bahnstrecke entfernen, wenn dies nicht möglich ist, muss er alles dafür tun, um den Lokführer zu warnen,
  • vor einem Bahnübergang mit dem Verkehrszeichen „Stopp, Vorrang geben!“, sein Fahrzeug an einer derartigen Stelle anhalten, von der er die Bahnstrecke gut einsehen kann, mindestens 2,5 Meter von der Achse des nächsten Gleises entfernt.

Der Fahrzeuglenker darf den Bahnübergang nicht befahren

  • wenn zwei rote Lampen, ein Signal oder eine Glocke vor einem herannahenden Zug warnen,
  • wenn die Schranken gesenkt werden, gesenkt sind oder geöffnet werden,
  • wenn ein herannahender Zug, ein Hupen oder Pfeifen zu hören ist; dies gilt nicht, wenn weiße Lampen blinken,
  • wenn ein Bahnmitarbeiter mit kreisenden Bewegungen mit einer roten oder gelben Fahne und bei eingeschränkter Sicht mit kreisenden Bewegungen mit einer roten Lampe Haltezeichen gibt,
  • wenn es die Situation hinter dem Bahnübergang nicht erlaubt, diesen ohne Gefahr zu überqueren und die Fahrt fortzusetzen.

Der Fahrzeuglenker darf auf dem Bahnübergang und unmittelbar vor ihm nicht

  • überholen,
  • wenden oder zurücksetzen,
  • beim Anhalten vor dem Bahnübergang keine Scheinwerfer verwenden, wenn er mit diesen entgegenkommende Fahrzeuglenker blenden könnte,
  • auf dem Bahnübergang und in einer Entfernung von weniger als 15 m vor und hinter dem Bahnübergang anhalten und stehenbleiben,
  • beim Überqueren des Bahnübergangs die Überquerung unnötig verzögern.
  • wenn keine Parallelfahrt möglich ist, dürfen die Fahrzeuge nur in einem Fahrstreifen den Übergang überqueren.

In einer Entfernung von 50 m vor dem Bahnübergang und bei seiner Überquerung darf das Fahrzeug höchstens 30 km/h fahren. Wenn weißes Licht dauerhaft blinkt, darf das Fahrzeug in einer Entfernung von 50 m vor dem Bahnübergang und bei seiner Überquerung höchstens 50 km/h fahren.