Neues, im Fahrzeug mitzuführendes, verpflichtendes Dokument
Seit dem 1. Juni müssen Fahrer aus den Mitgliedstaaten der EU den Arbeitsvertrag, einschließlich dessen Übersetzung in tschechische Sprache, im Fahrzeug mitführen.
„Die ausländischen Frachtführer haben dafür zu sorgen, dass die Fahrer Aufzeichnungen über die Lenkzeiten, Sicherheitspausen und Ruhepausen führen und die vorgeschriebenen Lenkzeiten, Sicherheitspausen und Ruhepausen einhalten. Die ausländischen Frachtführer haben weiter dafür zu sorgen, dass sich im Fahrzeug während dessen Betriebs Dokumente gemäß § 3 Abs. 3 und § 9 Abs. 1 Buchst. a) befinden und, falls es sich um ausländische Frachtführer mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union handelt, Kopien der Belege, die das Vorhandensein des arbeitsrechtlichen Verhältnisses mit dem Fahrer nachweisen, einschließlich deren Übersetzung in tschechische Sprache mitzuführen.“