Ausnahme vom Fahrverbot an Wochenenden und staatlichen Feiertagen in der Tschechischen Republik
Das Verkehrsministerium hat für folgende Fahrzeuge eine Ausnahme vom Fahrverbot auf Autobahnen und Straßen I. Ordnung genehmigt: für Last- und Spezialfahrzeuge sowie für Sonderfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 7,5 t und für Last- und Spezialfahrzeuge sowie für Sonderfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 t samt Anhänger.
Die Ausnahme gilt ab 13. März 2020, 15:00 Uhr, solange der Notstand besteht, längstens jedoch ein Jahr.