Nezařazené

Auf dem Gebiet der Tschechischen Republik gilt der Notstand

Im Rahmen des ausgerufenen Notstandes hat die Regierung allen im Bereich der internationalen Personenbeförderung tätigen Beförderungsunternehmen die Beförderung von Fahrgästen und Reisenden über die Grenze der Tschechischen Republik verboten. Die Grenzen der Tschechischen Republik sind geschlossen.

Dem Güterverkehr wird die Durchfahrt an festgelegten Grenzübergängen ermöglicht. Eine Übersicht mit den aktuell geöffneten Grenzübergängen finden Sie hier: https://www.mvcr.cz/docDetail.aspx?docid=22240339&doctype=ART

Fahrer von Lkw bis 3,5 t können die Grenze passieren, sofern sie Folgendes nachweisen:

  • dass es sich um ein Fahrzeug der Kategorie N handelt (Dokument zu Nachweiszwecken: Zulassungsbescheinigung Teil I)
  • dass es sich um einen Transport im Zusammenhang mit der unternehmerischen Tätigkeit des Transportunternehmens handelt (Dokument zu Nachweiszwecken: Frachtschein, Rechnung oder Auftrag)
  • die Beziehung des Fahrzeugführers zum Transportunternehmen (Dokument zu Nachweiszwecken: Arbeitsvertrag, Bestätigung des Arbeitgebers)

Informieren Sie sich bitte vor Fahrtantritt über die geöffneten Grenzübergänge bzw. über die Wartezeiten an den Grenzübergängen (www.dopravniinfo.cz). Achten Sie bitte darauf, dass alle Fahrzeug-, Fracht -und Fahrerdokumente in Ordnung sind.

Vielen Dank, dass Sie für freie Straßen in der Tschechischen Republik sorgen. Gemeinsam schaffen wir das.