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Winterausrüstung ab 1. 11.

Die Verkehrszeichen „Winterausrüstung“ und „Winterausrüstung-Ende“ bezeichnen Straßenabschnitte, auf denen Fahrzeuge der Kategorie M und N unter allen klimatischen Bedingungen mit Winterreifen ausgerüstet sein müssen, also nicht nur, wenn die Fahrbahn mit einer zusammenhängenden Schnee- oder Eisschicht bedeckt ist, Diese Pflicht gilt vom 1. November bis zum 31. März. Bei der Nichteinhaltung der vorgeschriebenen Pflicht drohen Geldstrafen von 1500 bis 2500 CZK.

Mehr über die Winterausrüstung finden Sie hier: https://transit.tir.cz/de/spezialitaten-fur-lkw/

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