Alkohol im Blut? Nicht in der Tschechischen Republik!
Sind Sie der Meinung, dass es möglich ist, dass sich ein LKW-Fahrer mit 3,08 Promille Blutalkohol hinter das Lenkrad setzt? Leider ja. Versuchen Sie es auf keinen Fall. Den polnischen Fahrer, der sich für die Fahrt mit Alkohol gestärkt hat, kostet sein Verhalten ein fünfjähriges Berufsverbot und 5 jähriges Aufenthaltsverbot für die Tschechische Republik.
Bei der Fahrt mit dem LKW vom polnischen Kudowa – Zdrój nach Brünn verlor er die Kontrolle über sein Fahrzeug, er geriet in auf die Gegenfahrbahn, wo er mit den Rückspiegeln und der Fahrzeugseite des entgegenkommenden LKWs kollidierte. Auch diese Kollision hinderte ihn nicht an der Weiterfahrt. Nach kurzer Zeit fuhr er jedoch mit seinem Fahrzeug in den Straßengraben. Beim Unfall wurde zum Glück niemand verletzt, der Sachschaden betrug 155 Tsd. Kronen. Dem Fahrer wurde der Führerschein entzogen, er selbst wurde in eine Ausnüchterungszelle gesteckt und er wird längere Zeit sicherlich nicht mit einem Fahrzeug in der Tschechischen Republik unterwegs sein.
In der Tschechischen Republik besteht im Hinblick auf Alkohol eine Null-Toleranz.