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Beendung der Ausnahme von der Verordnung 561/2006

In Zusammenhang mit dem Ausbreiten der Krankheit COVID-19 haben die tschechischen Behörden LKW-Fahrern Abweichungen von den Regeln für das Lenken und die Pausen, die infolge der Verzögerungen vor allem an den Grenzübergängen verursacht wurden, toleriert und anerkannt. Wir weisen darauf hin, dass die Ausnahme von der Verordnung 561/ 2006 bis zum 31. Mai 2020 gültig war. Ab dem1. 6. 2020 gilt die Verordnung 561/ 2006 auf dem Gebiet der Tschechischen Republik im vollen Umfang.