Abstand halten
Unter den Experten für Verkehrssicherheit herrscht Übereinstimmung in Bezug auf die einfache Regel bezüglich der Abstände zwischen den Fahrzeugen, und zwar die Regel von 2 Sekunden (für LKW gelten 2,7 Sekunden). In dieser Zeit ist ein voll konzentrierter Fahrer in der Lage, die Situation wahrzunehmen und mit der erforderlichen Intensität zu bremsen.
Die Einhaltung der Regel bei einer Geschwindigkeit von 80 Stundenkilometern bedeutet 60 Meter.
Formulierung der Regel für genügenden Abstand nach dem Straßenverkehrsgesetz:
„Der Fahrer eines Kraftfahrzeugs mit einem maximal zulässigen Gewicht über 3 500 kg, eines Fahrzeugzugs, dessen Länge 10 m überschreitet und eines Sonderfahrzeugs, hat außerhalb der Gemeinde hinter dem vor ihm fahrenden Fahrzeug einen solchen Abstand zu halten, dass sich ein überholendes Fahrzeug vor ihm sicher einordnen kann; das gilt nicht im Fall, dass er sich auf das Überholen vorbereitet, beim Überholen selbst und bei der parallelen Fahrt.
Hinweis: Die Polizei bereitet stärkere Kontrollen des sicheren Fahrzeugabstands vor.