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Überholverbot für Lastkraftwagen

  1. In der Tschechischen Republik gibt es Bemühungen um ein flächendeckendes Überholverbot für Lastkraftwagen. Wir fordern Sie hiermit zur Einhaltung des aktuell geltenden Überholverbots, das auf ausgewählten Autobahnabschnitten im Winter gilt, und zur rücksichtsvollen Fahrt an den Stellen auf, die mit den entsprechenden Verkehrszeichen markiert sind. Achten Sie auf veränderliche sowie fest installierte Tafeln und unterstützen Sie uns bei der Verhinderung eines flächendeckenden Überholverbots für Lastkraftwagen.

Das Überholverbot gilt für die folgenden Autobahnabschnitte:

  •  D1 – 179,0-203,9 km und 205,5-210,3 km rechts; 210,5-185,85 km links (rund um Brünn)
  •  D5 – 0,0-11,5 km und 14,8-22,5 km rechts; 14,8-9,0 km und 6,0-0,0 km links (Abschnitt Prag – Beroun)
  •  D8 – 0,0-9,0 km rechts; 6,0-0,0 km links (Abschnitt Prag – Úžice)
  •  D11 – 0,0-8,0 km rechts und 8,0-0,0 km links (Abschnitt Prag – Jirny)