Rettungsgasse
Für die Durchfahrt der Fahrzeuge des integrierten Rettungssystems (Polizei, Feuerwehr, Rettung) ist bei der Fahrt auf Verkehrswegen eine Rettungsgasse zu bilden. Die Rettungsgasse ist bereits beim Einholen der Kolonne zu bilden, also nicht erst im Moment, in dem das akustische Signal des Eisatzwagens zu hören ist. Die Tschechische Polizei konzentriert sich besonders auf die Bildung der Rettungsgasse, die Unterlassung dieser Pflicht wird mit einer Geldstrafe von bis zu 2500 CZK geahndet. Wie die Rettungsgasse gebildet wird finden Sie hier: https://transit.tir.cz/de/verordnung/