Nezařazené

Null Toleranz bei Alkohol am Steuer

Im Juli 2020 wurde auf der Autobahn D1 ein LKW aus Serbien von der Polizei angehalten, der durch eine auffällige Fahrweise die Aufmerksamkeit auf sich zog. Er wechselte laufend die Fahrspur. Beim Alkoholtest ergab sich ein Promillewert von 2,3. In diesem Fall wurde zum Glück niemand verletzt. Der Fahrer landete in der Ausnüchterungszelle, und er wurde des Ordnungsvergehens Gefährdung unter Einfluss von Betäubungsmitteln beschuldigt. Sein Fahrzeug wurde abgestellt und anschließend abgeschleppt.

Wir weisen darauf hin, dass in der Tschechischen Republik eine Null-Toleranz-Regelung bei Alkohol am Steuer gilt. In diesem Fall wurde der Vorfall als Ordnungsvergehen bewertet. Hätte der Fahrer jedoch einen Verkehrsunfall verursacht, dann wäre um eine Straftat mit Bußgeld bis zu 20.000 CZK und einem sechs- bis zwölfmonatigen Fahrverbot gegangen.